Welche Bestattungsart die passende ist, hängt, sofern kein Bestattungsvorsorgevertrag mit ausdrücklichem Wunsch vorliegt, von folgenden Fragen ab:
Für den Fall, dass bereits eine Grabstelle besteht, ist oftmals die Möglichkeit gegeben, eine oder mehrere Urnen in dieses Grab einzusetzen. Dafür wird allerdings in jedem Fall ein Nachkauf der sogenannten Liegezeit erforderlich sein.
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte, das ist aber nicht zwingend!
Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den folgenden Grabarten auszuwählen.Zu beachten ist, dass jede Gemeinde für ihre Friedhöfe eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.
Das Wahlgrab – ein individuelles Grab
Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unterschiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden.
Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.
In einem Reihengrab kann immer nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.
Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten entsprechen denen der anderen Grabarten. In unserer Gegend gibt es zwei Formen von Rasengräbern:
Die/der Verstorbene wird an einer anonymen Stelle bestattet, die Teilnahme an der Beisetzung ist in Castrop-Rauxel nicht möglich. Eine Kennzeichnung der Stelle erfolgt ebenfalls nicht.
Die Beisetzung in ein teilanonymes Rasengrab erlaubt die Teilnahme auch in Castrop-Rauxel. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch eine kleine eingelassene Steinplatte (in Datteln, Waltrop, Oer-Erkenschwick) oder einem erhöhten Grabstein (in Castrop-Rauxel), die mit Geburts- und Sterbedatum versehen wird.
Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können.
Die Trauerfeier kann ebenfalls nach der Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann Mittelpunkt des ausgeschmückten Abschieds. Ein Wort zur Urne: In unserem Haus wird eine Urne nicht per Post verschickt. Wir holen die Urne persönlich nach der Kremation ab, so wie wir den Verstorbenen persönlich zur Einäscherung überführt haben. Wir können Ihnen zu jedem Zeitpunkt genau sagen, wo sich die Urne befindet.
Soll die Asche dann auf dem Friedhof beigesetzt werden, können Sie zwischen den unten stehenden Grabarten wählen:
Ein Urnenwahlgrab ist individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden.
Ein solches wird vom Friedhof zugeteilt, nur jeweils ein Verstorbener darf dort beigesetzt werden.
Die Grabstätte in der Urnenwand ist für eine oder mehrere Urnen möglich und wird durch eine Urnenplatte verschlossen.Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es weitere Alternativen.
Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen.
Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits bestehender. Friedwald und Ruheforst sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Der nächste Ruheforst befindet sich in Hagen. Mittlerweile bieten auch viele Friedhöfe Baumbestattungen an.
Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche kann wie bei der Feuerbestattung beigesetzt werden.
Die anonyme Feuerbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden. Den Angehörigen ist es in der Regel nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen. Das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne vollzogen wird, ist bekannt und wird vom Friedhofsträger gegenüber Anfragenden bekannt gegeben, die genaue Stelle wird jedoch nicht genannt. Auf dem Friedhof Waltrop kann die Asche auf einem Streufeld ausgestreut werden. Hierzu ist eine notarielle Willensbekundung zu Lebzeiten erforderlich.
Auch im Ausland kann die Asche ausgestreut werden, so zum Beispiel in Luxemburg oder auch in der Schweiz auf einer Almwiese oder in einem Bergbach.
Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.
Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten? Keine Scheu – fragen Sie uns!
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